Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag gilt erst als
angenommen, wenn er von der ScienceUp Sturm und Bomfleur GbR (ScienceUp) schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die
Umsatzsteuer wird gesondert in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.
2. Arbeitsverfahren Webdesign und Programmierung
Der Auftraggeber (Kunde) erhält nach der schriftlichen Auftragsbestätigung einen Benutzernamen und
ein Passwort für den Zugriff auf ein Unterverzeichnis eines von ScienceUp zur Verfügung
gestellten Webservers im Internet. Von diesem Zeitpunkt an bis zur Inbetriebnahme
(Übertragung der erstellten Programme und Graphiken auf einen Webserver des Kunden)
hat der Kunde Gelegenheit, die Entstehung der Programme und Graphiken zu verfolgen.
Nach der Inbetriebnahme werden der Benutzername und das Passwort des Kunden auf
dem Webserver von ScienceUp wieder gelöscht.
3. Mängel
Mit der Inbetriebnahme beginnt eine Testphase von einer Woche. Rügt der Kunde nicht
schriftlich innerhalb von einer Woche nach Inbetriebnahme auftretende Mängel, so gilt die
Abnahme als erfolgt. ScienceUp verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig über
den Beginn der Testphase und die Folgen einer nicht erfolgten Mängelanzeige zu informieren.
Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
4. Datensicherheit und Datenschutz
Der Kunde versichert, nur solche Daten weiterzugeben, für die er zur Weitergabe befugt
ist. Der Kunde stellt ScienceUp von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an ScienceUp - gleich welcher Form -
übermittelt werden, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien her. Für den Fall des
Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals
unentgeltlich an ScienceUp zu übermitteln. Dem Kunden ist das Risiko bekannt,
dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten
abzuhören. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine ScienceUp im
Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von
ScienceUp gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
5. Verwendung der von ScienceUp erstellten Graphiken und Programme
Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die von ScienceUp erstellten Programme
und Graphiken im Rahmen seiner Firma zu verwenden. Sämtliche übrigen Rechte verbleiben
bei ScienceUp. Dies betrifft insbesondere den Quellcode der HTML- , Javascript- und
Perl-Programme, die Cascading-Style-Sheets-Formatvorlagen sowie, soweit in der Arbeit
enthalten, den Quellcode der XML-, Flash-, VRML-, PHP-, C-, C++-, Java- oder Pascal-Programme.
6. Servicebeschreibung und Zahlung
Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Werkvertrag zustande. Alle Rechnungen sind
binnen 7 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf
dem Konto von ScienceUp als bewirkt. Für den Fall der verspäteten Zahlung werden
Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen Basis-Zinssatz aus dem geschuldeten
Betrag fällig.
7. Haftung, Schadenersatzansprüche
Haftung und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf den
Auftragswert beschränkt.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Ismaning. Gerichtsstand ist München.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch
solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck am
ehesten erreichen.
Stand 20. Februar 2002
Besondere Bestimmungen Webhosting
1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang für Chat- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den
jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb
eines bei ScienceUp gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von
sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde
mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden
obliegt.
2. Internet-Domains
Soweit Gegenstand der Dienstleistungen von ScienceUp auch die Beschaffung und/oder
Pflege von Internetdomains ist, wird ScienceUp gegenüber Organisationen zur Domainvergabe
nur als Vermittler tätig. ScienceUp hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich
der Kunde berechtigt und verpflichtet. Der Kunde garantiert, dass die von ihm
beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen
Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung
einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen,
stellt der Kunde ScienceUp sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
3. Inhalte von Internet-Seiten
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene
Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht
z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden.
Der Kunde stellt ScienceUp von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der
vorgenannten Pflicht beruhen.
3.2. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht
gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken,
Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere
verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf
Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen,
die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder,
Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine
Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch
die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter
Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten: fünftausendundfünfzig
Euro).
3.3. ScienceUp ist nicht verpflichtet, die
Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach
dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer
3.2 oder 6.5 unzulässig sind, ist ScienceUp berechtigt, die
entsprechende Internet-Seite zu sperren. ScienceUp wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
4. Datenschutz
4.1. ScienceUp weist gemäß § 33 BDSG darauf
hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
gespeichert werden. ScienceUp weist des weiteren darauf hin, dass
die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung
beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Indentifizierung
des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der
öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.
4.2. ScienceUp ist berechtigt, die
Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur
Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke
und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist.
ScienceUp wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den
gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
4.3. ScienceUp
weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem
derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage,
unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich
selbst Sorge.
5. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, ScienceUp im Innenverhältnis (gegenüber ScienceUp
und dem Kunden), von jeglichen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf
rechtswidrigen Handlungen des Kunden und/oder unrichtigen inhaltlichen Angaben des Kunden beruhen.
Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verletzungen und für
Verletzungen des Datenschutzes.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm
gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich,
ScienceUp jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten
Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von ScienceUp
binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden
- Name, postalische Adresse, eMail-Adresse sowie Telefon- und
Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain
6.2. Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende
Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen.
ScienceUp behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den
jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, von ScienceUp
zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng
geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er
davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein
Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber
ScienceUp bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis
betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das
Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber ScienceUp widerlegbar
als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der
Passwörter Leistungen von ScienceUp nutzen, haftet der Kunde
gegenüber ScienceUp auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag,
an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen,
wobei Daten, die auf den Web-Servern von ScienceUp abgelegt sind,
nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine
vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von
ScienceUp oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder
Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes
Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten
Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies
gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der
Pflege von ScienceUp erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die
Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
6.4. Der Kunde
verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen
Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem
Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
6.5. Der Kunde
ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine
übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe
Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher
beanspruchen, vermieden wird. ScienceUp ist berechtigt, Seiten,
die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den
Kunden oder durch Dritte auszuschließen. ScienceUp wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. ScienceUp
wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde
ScienceUp nachweist, dass die Seiten und so umgestaltet wurden,
dass sie den obigen Anforderungen genügen.
6.6. Sofern das auf das
Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den
jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder
übersteigt, stellt ScienceUp dem Kunden hierfür pro angefangenem
Gigabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag in Rechnung. ScienceUp
ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Fall der
Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, die Seiten ohne
vorherige Ankündigung zu sperren.
Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
7.1.
Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder per E-Mail erteilten Bestätigung
des Kundenantrags durch ScienceUp oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
7.2. Ist der
Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und ScienceUp
das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von
vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen.
7.3. Ist der Vertrag auf
bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere 6
Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf
gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert
Abweichendes vereinbart wird.
7.4. Unberührt bleibt das
Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger
Grund liegt für ScienceUp insbesondere vor, wenn
- der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der
Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in
Verzug gerät;
- der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden
sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in
Verzug gerät;
- der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.1, 3.2,
6.1 bzw. 6.4 geregelten Pflichten verstößt.
- der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist
Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 6.5
geregelten Anforderungen genügt.
7.5. Jede Kündigung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Preise und Zahlung
8.1. ScienceUp ist, sofern der Vertrag auf
unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu
erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn ScienceUp innerhalb von 6
Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein
Widerspruch des Kunden zugeht. ScienceUp wird den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines
unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind Festpreise. Im
Verzugsfall ist ScienceUp berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a.
über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz
zu verlangen und die entsprechende Internet- Präsenz des Kunden sofort zu sperren.
8.2. ScienceUp
stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter EUR 150 pro
Monat werden halbjährlich im voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb
von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch
solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck am
ehesten erreichen.