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Technisch-wissenschaftliches Webdesign













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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von der ScienceUp Sturm und Bomfleur GbR (ScienceUp) schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die Umsatzsteuer wird gesondert in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.

2. Arbeitsverfahren Webdesign und Programmierung

Der Auftraggeber (Kunde) erhält nach der schriftlichen Auftragsbestätigung einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugriff auf ein Unterverzeichnis eines von ScienceUp zur Verfügung gestellten Webservers im Internet. Von diesem Zeitpunkt an bis zur Inbetriebnahme (Übertragung der erstellten Programme und Graphiken auf einen Webserver des Kunden) hat der Kunde Gelegenheit, die Entstehung der Programme und Graphiken zu verfolgen. Nach der Inbetriebnahme werden der Benutzername und das Passwort des Kunden auf dem Webserver von ScienceUp wieder gelöscht.

3. Mängel

Mit der Inbetriebnahme beginnt eine Testphase von einer Woche. Rügt der Kunde nicht schriftlich innerhalb von einer Woche nach Inbetriebnahme auftretende Mängel, so gilt die Abnahme als erfolgt. ScienceUp verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig über den Beginn der Testphase und die Folgen einer nicht erfolgten Mängelanzeige zu informieren. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Datensicherheit und Datenschutz

Der Kunde versichert, nur solche Daten weiterzugeben, für die er zur Weitergabe befugt ist. Der Kunde stellt ScienceUp von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an ScienceUp - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an ScienceUp zu übermitteln. Dem Kunden ist das Risiko bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine ScienceUp im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von ScienceUp gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

5. Verwendung der von ScienceUp erstellten Graphiken und Programme

Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die von ScienceUp erstellten Programme und Graphiken im Rahmen seiner Firma zu verwenden. Sämtliche übrigen Rechte verbleiben bei ScienceUp. Dies betrifft insbesondere den Quellcode der HTML- , Javascript- und Perl-Programme, die Cascading-Style-Sheets-Formatvorlagen sowie, soweit in der Arbeit enthalten, den Quellcode der XML-, Flash-, VRML-, PHP-, C-, C++-, Java- oder Pascal-Programme.

6. Servicebeschreibung und Zahlung

Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Werkvertrag zustande. Alle Rechnungen sind binnen 7 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von ScienceUp als bewirkt. Für den Fall der verspäteten Zahlung werden Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen Basis-Zinssatz aus dem geschuldeten Betrag fällig.

7. Haftung, Schadenersatzansprüche

Haftung und Schadenersatzansprüche sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf den Auftragswert beschränkt.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Ismaning. Gerichtsstand ist München.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.

Stand 20. Februar 2002


Besondere Bestimmungen Webhosting

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang für Chat- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei ScienceUp gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.

2. Internet-Domains

Soweit Gegenstand der Dienstleistungen von ScienceUp auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird ScienceUp gegenüber Organisationen zur Domainvergabe nur als Vermittler tätig. ScienceUp hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ScienceUp sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

3. Inhalte von Internet-Seiten

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt ScienceUp von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.

3.2. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten: fünftausendundfünfzig Euro).

3.3. ScienceUp ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 3.2 oder 6.5 unzulässig sind, ist ScienceUp berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. ScienceUp wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

4. Datenschutz

4.1. ScienceUp weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. ScienceUp weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Indentifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.

4.2. ScienceUp ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. ScienceUp wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.

4.3. ScienceUp weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

5. Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, ScienceUp im Innenverhältnis (gegenüber ScienceUp und dem Kunden), von jeglichen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden und/oder unrichtigen inhaltlichen Angaben des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verletzungen und für Verletzungen des Datenschutzes.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ScienceUp jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von ScienceUp binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere

  • Name und postalische Anschrift des Kunden
  • Name, postalische Adresse, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain

6.2. Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. ScienceUp behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, von ScienceUp zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber ScienceUp bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber ScienceUp widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von ScienceUp nutzen, haftet der Kunde gegenüber ScienceUp auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von ScienceUp abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von ScienceUp oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von ScienceUp erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.

6.4. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. ScienceUp ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. ScienceUp wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. ScienceUp wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde ScienceUp nachweist, dass die Seiten und so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

6.6. Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt ScienceUp dem Kunden hierfür pro angefangenem Gigabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag in Rechnung. ScienceUp ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

7.1. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder per E-Mail erteilten Bestätigung des Kundenantrags durch ScienceUp oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

7.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und ScienceUp das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen.

7.3. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.

7.4. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ScienceUp insbesondere vor, wenn

  • der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
  • der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;
  • der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.1, 3.2, 6.1 bzw. 6.4 geregelten Pflichten verstößt.
  • der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 6.5 geregelten Anforderungen genügt.

7.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8. Preise und Zahlung

8.1. ScienceUp ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn ScienceUp innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. ScienceUp wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist ScienceUp berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und die entsprechende Internet- Präsenz des Kunden sofort zu sperren.

8.2. ScienceUp stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter EUR 150 pro Monat werden halbjährlich im voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.